Erstellung von Bastelbögen - rechtliches
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Erstellung von Bastelbögen - rechtliches
Wieder ein Beitrag aus dem in kürze schließeneden Forum.
Hier meine Antwort auf die Frage ob man von einem öffentlichem Gebäude
oder einem Sportwagen einfach so Bastelbögen erstellen darf.
Ich hole grundsätzlich die Erlaubnis des Besitzers/Rechteinhabers ein.
Das ist zwar immer viel "rennerei" im Vorfeld, aber man ist zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.
Ein vermeintlich öffentliches Gebäude kann nämlich sehr wohl in privater Hand sein.
Meist sind die Leute aber begeistert, wenn Sie hören, dass man vor hat das Gebäude als Bastelbogen zu erstellen
und unterstützen einen gerne.
(Wenn der Bogen hinterher kostenlos zugänglich ist, sowieso)
Außerdem sind so viel wertvollere Informationen über das Gebäude, und die Geschichte zu erfahren,
wenn man mit dem Eigentümer oder Träger ins Gespräch kommt.
Manchmal gibt es sogar schon Pläne, die man nutzen darf und nicht bekommen hätte, wenn man nicht gefragt hätte.
Oder man bekommt Zugang zu Teilen des Gebäudes/Grundstückes wo man sonst nicht hingekommen wäre.
In jedem Fall macht fragen das ganze leichter und netter.
Und ganz nebenbei auch noch rechtlich sicherer...
Einen Sportwagen solltest Du NUR mit Genehmigung des Herstellers machen.
Bei MAN war man begeistert, als wir den SL200 machen wollten und hat uns gerne unterstützt.
Auch bei Iveco (Rechtsnachvolger von Magirus) war man sehr hilfsbereit und überließ uns sogar Blueprints.
Auch wenn es eine Firma nicht mehr gibt, gibt es in der Regel einen Rechtsnachfolger.
Frag da immer erst nach! Das kann zwar lange dauern, oder man braucht mehrere Anläufe, weil
man in der Firma an der falschen Stelle gefragt hat, und keiner so genau weiß, wer zuständig ist.
Aber irgendwann kommt man schon hin...
Bei uns war das so bei AEC - die Firma gibt's nicht mehr und die Firma die sie aufgekauft hatte, auch nicht und so weiter.
Letztendlich bekam ich die Genehmigung von der AEC Society, die gegründet wurde um das Erbe der Firma zu archivieren.
Allerdings musst Du dich auch darauf gefasst machen, dass Du eine Absage oder einen Vertrag angeboten bekommst.
Ich habe mal bei einem Autohersteller nachgefragt ein bestimmtes Modell zu machen.
Der Vertrag wäre zwar ohne Lizenzkosten für mich gewesen, aber als Privatperson nicht Gewährleistbar gewesen.
Junge, Junge, was da alles verlangt wurde...
Ich hatte das dann abgelehnt.
Außerdem können einige Firmen, was die Verwendung von Logos angeht, sehr empfindlich sein.
Da gerät man sehr schnell in eine Urheberrechtsverletzung. (Eine Karosserieform ist z.B. auch urheberrechtlich geschützt).
Ob das nun verfolgt wird, wenn Du deinen Lieblings Sportwagen als Modell machst und als Download breit stellst, sei mal dahingestellt.
Wenn man so ins Netz schaut, scheinen die großen Autohersteller da keine besonderen Ambitionen zu haben....
Aber Tatsache ist, dass es auf jeden Fall ein Urheberechtsvertoß ist, wenn keine Genehmigung vorliegt.
rheintrutz- Pinzettenhalter
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